Barrierefreie Websites

Barrierefreie Websites: Eine Tür zu digitaler Gleichberechtigung

Willkommen bei plus360, Ihrem Partner für professionelle und barrierefreie Webseiten. Wir gestalten und entwickeln Webseiten, die nicht nur schön aussehen, sondern auch für alle Menschen zugänglich sind.

Eine barrierefreie Webseite ist eine Webseite, die so gestaltet ist, dass sie von Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Bedürfnissen genutzt werden kann. Das bedeutet, dass die Webseite sowohl für Menschen mit Seh-, Hör-, Lern- oder körperlichen Einschränkungen, als auch für Menschen mit verschiedenen Geräten, Browsern, Sprachen oder Internetverbindungen geeignet ist.

Webseiten sollten zugänglich sein, weil das nicht nur ein Gebot der Fairness und Inklusion ist, sondern auch viele Vorteile mit sich bringt. Zum Beispiel können barrierefreie Webseiten:

  • mehr Menschen erreichen und eine größere Zielgruppe ansprechen
  • die Benutzerfreundlichkeit und Kundenzufriedenheit erhöhen
  • die Suchmaschinenoptimierung und die Sichtbarkeit verbessern
  • die rechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen
  • die Kosten und den Wartungsaufwand reduzieren

Barrierefreie Webseiten sind wichtig für alle Menschen, die das Internet nutzen wollen, aber besonders für Menschen, die sonst von der digitalen Welt ausgeschlossen wären. Dazu gehören zum Beispiel Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen, Menschen mit geringen technischen Kenntnissen oder Menschen in ländlichen oder abgelegenen Gebieten.

Wenn Sie eine barrierefreie Webseite für Ihr Unternehmen, Ihre Organisation oder Ihr Projekt erstellen oder verbessern wollen, sind Sie bei uns richtig. Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot. Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Webseite barrierefrei machen.

Wir bieten alle unsere Services zu fairen und günstige Preisen an.

Kommt bald! Bleiben Sie dran!

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Gesetzliche Anforderungen für barrierefreie Websites

In Deutschland gibt es Gesetze, die vorschreiben, dass Websites für alle leicht zugänglich sein müssen.

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) besagt, dass öffentliche Stellen, einschließlich solcher im Internet, für alle Menschen zugänglich sein müssen, unabhängig von eventuellen Behinderungen. Das schließt die Notwendigkeit einer barrierefreien Website ein.

Der weltweite Standard für Barrierefreiheit sind die “Web Content Accessibility Guidelines” (WCAG) 2.2. In Deutschland wird die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 auf den europäischen Standard EN 301 549 bezogen.

Außerdem ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu beachten, das Unternehmen und Organisationen verbietet, Benachteiligungen aufgrund von Behinderungen zuzulassen - dies schließt auch die Forderung nach einer barrierefreien Website ein.

Es ist zu betonen, dass diese Vorgaben nicht nur für öffentliche Stellen, sondern auch für Unternehmen und Organisationen gelten. Eine barrierefreie Webseite ist somit nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine soziale Verantwortung.

Ab dem 28. Juni 2025 wird durch das Barrierefreiheitsgesetz (BFG) die Barrierefreiheit für die meisten Websites, die Produkte und Dienstleistungen anbieten, verpflichtend. Das bedeutet, dass alle Produkte und Dienstleistungen, die nach diesem Datum auf den Markt gebracht werden, für Verbraucherinnen und Verbraucher barrierefrei und leicht zugänglich sein müssen.

  • BGG
  • WCAG 2.2
  • BITV
  • AGG
  • BFG
  • DSGVO/GDPR